Integrativer Ansatz

       Das bedeutet:

Unser Hort stellt eine bestimmte Anzahl an Plätzen bereit für Kinder mit geistiger und/oder mehrfacher Behinderung (nach §53 SGB XII) sowie für Kinder, die von seelischer Behinderung bedroht sind (nach §35a SGB VIII). Unsere pädagogische Fachkraft berücksichtigt hierbei die besonderen Bedürfnisse und den angemessenen individuellen Förderbedarf für den Fachdienst.
Besondere Integrationsleistungen innerhalb der Hortgruppe:

  • Eingehende Beobachtungen und Fallbesprechungen im Team
  • intensive Elternarbeit und –Beratung
  • intensive Zusammenarbeit mit Schulen und den Lehrkräften
  • intensive Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes und den Erziehungsberatungsstellen
  • Zusammenarbeit mit den Kinderärzten und Kinderpsychologen/Psychiatern
  • Förderung der Akzeptanz und des Verständnisses von unterschiedlichen Perspektiven in der Gruppe
  • Individuelle Förderpläne- Umsetzung von Fördermaßnahmen und Beobachtung des Entwicklungsverlaufs
  • Regelmäßiger Austausch zwischen Fachdienst- und pädagogischem Fachpersonal
    zur Beratung des pädagogischen Fachpersonals und zur Besprechung von Transfermöglichkeiten der eingeleiteten Entwicklungsschritte des Fachdienstes in die Gesamtgruppensituation

Wichtig dazu:

Für Kinder, die Eingliederungshilfe nach §53 SGB XII erhalten und ab 01.09.2013 auch für Kinder mit seelischer Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder nach §35 a SGB VIII, besteht gesetzlicher Anspruch auf Einzel- und Kleingruppenförderung im Rahmen eines Fachdienstes, mit 50 Stunden jährlich pro Kind.

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