Fachdienst

 

Fachdienst

Unser Hort hat sich, als vom Bezirk Ansbach anerkannte integrative Einrichtung nach §5 des Bayerischen Rahmenvertrages gemäß §79 SGB XII, dazu verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an integrativen Plätzen bereitzustellen, die vom Bezirk Mittelfranken im Rahmen der Eingliederungshilfe bezuschusst werden.
Zusätzlich zu den integrativen Angeboten und der besonderen Förderung innerhalb des Hortes besteht für jedes, mit Geistiger- und/oder Mehrfachbehinderung oder von Behinderung bedrohtem Kind nach §53 SGB XII ein gesetzlicher Anspruch auf eine separate fachdienstliche Einzel- oder Kleingruppenförderung, im Umfang von bis zu 50 Stunden pro Kalenderjahr, die vom Bezirk finanziert werden.

Der Personenkreis umfasst Kinder mit teilstationärem Hilfebedarf, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder mehrfach behindert oder von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind im Sinne des §53 SGB XII.
Auch vom Jugendamt der Stadt Erlangen sind wir als integrative Einrichtung anerkannt und stellen eine bestimmte Anzahl an Plätzen für Kinder bereit, die nach §35a SGB VIII von seelischer Behinderung bedroht sind.
Ab 01.09.2013 besteht auch für diese Kinder, die nach ärztlicher Diagnose nach §35a SGB VIII von seelischer Behinderung bedroht sind und für die ein integrativer Hortplatz vom Jugendamt bewilligt wurde, ein Anspruch auf den oben genannten separaten Fachdienst im gleichen Umfang.

 

Interner Fachdienst, Räumlichkeiten

Der Fachdienst wird von einer internen Fachdienstkraft in Zusammenarbeit mit externen Fachkräften und Kooperationspartnern außerhalb der Hortgruppe, aber innerhalb unserer Räumlichkeiten durchgeführt (separater Raum im Erdgeschoß, der ab dem Spätnachmittag frei ist und dann zur Durchführung des Fachdienstes zur Verfügung steht). Der Raum wird gemeinsam genutzt  vom Hippy-Programm der Angerinitiative.

Fachdienst Ausflug

Aufgaben des Fachdienstes

Unter Berücksichtigung der Zusammenarbeit mit Eltern, Ärzten, Lehrkräften, dem Fachpersonal des Bezirks Ansbach, dem ASD des Jugendamtes und dem pädagogischem Personal im Hort sind die Aufgaben des Fachdienstes für Integration laut Rahmenleistungsvereinbarung insbesondere:
• Förderplanung, Entwicklungsberichte, Dokumentation von Angeboten, Gesprächen und Terminen
• Vorbereitung, Planung und Durchführung von Förderangeboten (in Einzel- oder/und Kleingruppen)
• Terminvereinbarungen und Durchführung von Kooperationsgesprächen mit anderen Institutionen (Schule, Ärzte, Bezirk, ASD)
• Terminvereinbarungen und Durchführung von Beratungs- und Informationsgesprächen mit Eltern und pädagogischem Personal in der Einrichtung
• Hilfsmittelversorgung bzw. Anschaffung besonderer Förderspiele und –Materialien für Förderangebote
• Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungen

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