
Das bedeutet:
Unser Hort stellt eine bestimmte Anzahl an Plätzen bereit für Kinder mit geistiger und/oder mehrfacher Behinderung (nach §53 SGB XII) sowie für Kinder, die von seelischer Behinderung bedroht sind (nach §35a SGB VIII). Das pädagogisch, lern-, kunst-, gestalttherapeutisch, sozial- und heilpädagogisch geschulte Personal berücksichtigt hierbei die besonderen Bedürfnisse und den angemessenen individuellen Förderbedarf.
Besondere Integrationsleistungen innerhalb der Hortgruppe:
- Eingehende Beobachtungen und Fallbesprechungen im Team
- intensive Elternarbeit und –Beratung
- intensive Zusammenarbeit mit Schulen und den Lehrkräften
- intensive Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes und den Erziehungsberatungsstellen
- Zusammenarbeit mit den Kinderärzten und Kinderpsychologen/Psychiatern
- Förderung der Akzeptanz und des Verständnisses von unterschiedlichen Perspektiven in der Gruppe
- Individuelle Förderpläne- Umsetzung von Fördermaßnahmen und Beobachtung des Entwicklungsverlaufs
- Regelmäßiger Austausch zwischen Fachdienst- und pädagogischem Fachpersonal
zur Beratung des pädagogischen Fachpersonals und zur Besprechung von Transfermöglichkeiten der eingeleiteten Entwicklungsschritte des Fachdienstes in die Gesamtgruppensituation
Wichtig dazu:
Für Kinder, die Eingliederungshilfe nach §53 SGB XII erhalten und ab 01.09.2013 auch für Kinder mit seelischer Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder nach §35 a SGB VIII, besteht gesetzlicher Anspruch auf Einzel- und Kleingruppenförderung im Rahmen eines Fachdienstes, mit 50 Stunden jährlich pro Kind.
Für nähere, detailierte Informationen besuchen Sie meine neue Web-Site unter: fachdienst-heide-bendig-erlangen.de
Link: „Downloads“ Konzeption / Web-site: http://fachdienst-heide-bendig-erlangen.de