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427. Newsletter - Kinderbetreuung StMAS: Regelungen ab dem 21. Juni 2021 / Maske im Außenbereich

Von:
"Kinderbetreuung StMAS" <kinderbetreuung@stmas.bayern.de>
An:
angerini-hort@web.de
Datum:
15.06.2021 19:31:11

Bayerisches Staatsminsterium für Familie, Arbeit und Soziales

15.06.2021

427. Newsletter
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung

 

Informationen zum Coronavirus (SARS-CoV-2)

Änderung des Grenzwertes für den eingeschränkten Regelbetrieb ab dem 21. Juni 2021

Ab Montag, den 21. Juni 2021, gelten neue Grenzwerte für die Kindertagesbetreuung. Der Grenzwert für den Regelbetrieb mit offenen Konzepten wird von 50 auf 100 angehoben.

Es gelten dann folgende Regelungen:

  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz von 0 bis 100 kann die Kindertagesbetreuung im Regelbetrieb stattfinden, d.h. auch offene Konzepte sind möglich.
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 165 ist die Kindertagesbetreuung nur im eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Es müssen feste Gruppen gebildet werden.
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 165 ist nur eine Notbetreuung zulässig.

Das Verfahren zum Wechsel von Regelbetrieb, eingeschränktem Regelbetrieb und Notbetreuung bei den jeweiligen Inzidenzwerten („3- bzw. 5-Tage-Regel“) bleibt wie bisher bestehen. Die Kreisverwaltungsbehörden werden, wie bislang auch, jeweils amtlich bekanntmachen, wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil unter dem maßgeblichen Inzidenzwert von 165 bzw. 100 liegt oder wenn der maßgebliche Inzidenzwert wieder überschritten wird.

Masken im Außenbereich

Ab morgen, den 16. Juni 2021, gilt für alle Kinder (also auch für Schulkinder) und Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung, dass im Außenbereich der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen grundsätzlich keine Maske mehr getragen werden muss. Damit erhalten wir den Gleichklang zu den Schulen, in denen ebenfalls ab 16. Juni 2021 im Außenbereich keine Maskenpflicht mehr besteht. Der Außenbereich umfasst beispielsweise Gärten der Kindertageseinrichtungen, Parks oder (bei Mitbenutzung durch die Horte) die Pausenhöfe der Schulen. Kann der Mindestabstand von 1,5 Metern durch die Beschäftigten nicht zuverlässig eingehalten werden (z.B. Tragen von Kleinkindern), so müssen die Beschäftigten in dieser Situation auch künftig eine Maske tragen, soweit und solange der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten wird.

Der Rahmenhygieneplan Kindertagesbetreuung und HPT wird entsprechend angepasst, die Neuregelung gilt bereits im Vorgriff ab dem 16. Juni 2021.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung

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