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368. Newsletter - Kinderbetreuung StMAS

Von:
"Kinderbetreuung StMAS" <kinderbetreuung@stmas.bayern.de>
An:
angerini-hort@web.de
Datum:
15.10.2020 19:01:21

Bayerisches Staatsminsterium für Familie, Arbeit und Soziales

15.10.2020

368. Newsletter
Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung

Ab sofort Maskenpflicht im Hort

Aufgrund des Infektionsgeschehens wird die in den Schulen geltende Maskenpflicht auf die Horte / HPTs ab Schulalter ausgeweitet – künftig Maskenpflicht auch im Hort

Der Rahmen-Hygieneplan für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten wird für Kinder und Personal in Horten (Art. 2 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 3 BayKiBiG) und Heilpädagogischen Tagesstätten (HPTs) ab dem Schulalter an die Regelungen des Rahmen-Hygieneplans Schulen angepasst und im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zeitnah veröffentlicht. Damit gilt dann auch in den Horten eine Maskenpflicht.

Im Vorgriff hierauf sind ab 16. Oktober 2020 in allen Horten und HPTs (ab dem Schulalter) vom Personal und den betreuten Kindern Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. In Stufe 1 und 2 sind die Betreuungsräumlichkeiten (hiervon sind neben Gruppenräumen auch Mehrzweck- und Therapieräume sowie der Außenbereich umfasst) von der Maskenpflicht ausgenommen. Zugangswege und Pausenhöfe sind kein Außenbereich im Sinn von Betreuungsräumlichkeit. Dort gilt keine Ausnahme von der Maskenpflicht.

Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in Stufe 1 und 2
Kinder im Hort  und in Heilpädagogischen Tagesstätten ab dem Schulalter Ja,
ausgenommen Betreuungsräumlichkeiten (hiervon sind auch Mehrzweck- und Therapieräume sowie der Außenbereich umfasst)
Personal im Hort und in Heilpädagogischen Tagesstätten ab dem Schulalter Ja,
ausgenommen Betreuungsräumlichkeiten (hiervon sind auch Mehrzweck- und Therapieräume sowie der Außenbereich umfasst), solange dort der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kindern und anderen Beschäftigen eingehalten werden kann.

In Stufe 3 gilt im Hort und in HPTs ab dem Schulalter die Maskenpflicht ausnahmslos.

Außerhalb der Horte und HPT ab Schulalter bleibt es bei den bisherigen Regelungen, d.h. Kinder müssen in der Kindertageseinrichtung und den HPTs im Vorschulalter keine MNB tragen. Personal kann in Stufe 1 eine MNB tragen, in Stufe 2 und 3 muss durchgängig eine MNB getragen werden.

Wir bitten oben genannte Regelungen im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen bereits vor der Veröffentlichung der Änderungen des Rahmenhygieneplans zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung

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